Zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten auf Baustellen hat nach der Baustellenverordnung (BaustellV) vom 10.06.1998 eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und eine Koordination der Arbeiten aller auf der Baustelle tätigen Arbeitnehmer zu erfolgen.
Die Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) umfasst die Analyse der Entwurfsplanung auf gesundheits- und sicherheitstechnische Risiken während des Bauablaufs für Ihr Projekt.
Der Koordinator entwirft einen SiGe-Plan, in dem alle gesundheitsgefährdenden Risiken bzw. Überschneidungen der einzelnen Gewerke berücksichtigt sind und überwacht die Baumaßnahme während der Ausführung. Hierbei übernehmen wir für Sie folgende Leistungen:
In der Planungsphase
- Analyse der Ausführungsplanung auf Gefährdungen im Bauablauf
- Beratung bei der Terminplanung zur Vermeidung von Sicherheitsrisiken
- Aufstellung der Vorankündigung nach § 2.2 BaustellV
- Aufstellung des SiGe-Plans nach § 2.3 bzw. § 3.2.2 BaustellV
- Aufstellung der Nachsorge-Unterlage nach § 3.2.3 BaustellV
In der Ausführungsphase
- Beratung bei der Aufstellung der Baustelleneinrichtung
- Mitwirken an / bzw. Aufstellen der Baustellenordnung
- Einführung und Erläuterung der Inhalte des SiGe-Plans
- Koordinieren der Anwendung der Arbeitsschutzbestimmungen
- Stichprobenartige Überprüfung der AN auf Sicherheitsvorschriften
- Begehungsprotokolle des SiGe-Koordinators mit Mängelanzeige
- Organisation von Sicherheitsbegehungen mit den Aufsichts-/Fachbehörden
- Aktualisierung des SiGe-Plans und Anpassung der Zeitabläufe
- Dokumentation der SiGe-Koordination, Schlussbericht