Das Beweissicherungsverfahren gemäß DIN 4123 hält den Status Quo von Bauwerken, Verkehrswegen und öffentlichen Anlagen vor Baubeginn fest. Somit lassen sich mögliche Beeinträchtigungen aus Baumaßnahmen ohne gerichtliche Auseinandersetzungen beseitigen bzw. ausgleichen.
Für die Beweissicherung gilt:
einerseits für den Bauherrn, um unbegründete Forderungen von Anliegern abzuwenden und aufwendige Gerichtsverfahren zu vermeiden
und
andererseits für die Anleger einer Baumaßnahme, um berechtigte Forderungen, die aus der Bautätigkeit im Umfeld resultieren, geltend machen zu können.
Kleiner Aufwand - große Sicherheit!
Wir erarbeiten für Sie den notwendigen Umfang der Untersuchungen und Dokumentationen und führen diese fachgerecht für Sie durch.